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Französisches Gericht erkennt erstmals Leihmutterschaft an

Paris (afp) — In Frankreich hat erstmals ein Gericht entschieden, daß eine Ersatzmutterschaft weder ordnungs- noch sittenwidrig ist. In zwei am 15. Juni gefällten Urteilen erklärte die Erste Kammer des Pariser Berufungsgerichts die Adoption zweier Kinder, Marie und Elise, die 1987 und 1988 von einer Leihmutter geboren wurden, durch die Ehefrau ihres Vaters für legal. Nach Auffassung des Gerichts ist die Adoption zulässig, wenn die biologische Mutter „freiwillig und endgültig“ auf ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Kind verzichtet. Es bestehe keinerlei „soziale Gefahr“, wenn die Abmachung zwischen einem Paar und einer Ersatzmutter „ohne jede Gewinnabsicht“ getroffen wurde. Die damit geschaffene „künstliche Abstammung“ sei mit einer Reihe im Gesetz vorgesehener Fälle vergleichbar. Die Rechte anderer würden nicht beeinträchtigt. Noch im Oktober 1988 hatte das Gericht eine gegenteilige Auffassung vertreten und eine Vereinigung verboten, die sich für die Leihmütterpraxis eingesetzt hatte. Der Vertrag selbst einer uneigennützigen Ersatzmutter sei illegal, entschieden damals die Richter des Berufungsgerichtes, ebenso wie im Dezember 1989 dann der Kassationshof. Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte, die Frist für einen Revisionsantrag gegen die beiden Urteile sei verstrichen und die Entscheidung im Fall der beiden Mädchen nicht mehr anfechtbar.

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