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Grünes Licht für Behörden-Glasnost

Berlin. Die schon abgesagte Premiere kann nun doch stattfinden: Als erstes Bundesland wird Berlin (zumindest in seinem Westteil) ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekommen. Dieses in Deutschland bisher beispiellose Gesetz sichert — abgesehen von einigen datenschutzrechtlichen Ausnahmen — BürgerInnen ein generelles Akteneinsichtsrecht bei Ämtern, Behörden und Regierungsstellen zu. Nach dem US-amerikanischen Vorbild des »freedom of information act« soll so für mehr Transparenz und Bürgerkontrolle im staatlichen Handeln gesorgt werden.

Noch letzte Woche drohte die Gesetzesinitiative am Widerstand der SPD zu scheitern. Die Sozialdemokraten hatten zwar den ursprünglich von der AL eingebrachten Gesetzentwurf mit ausgearbeitet, waren dann aber zunächst nicht mehr bereit, parlamentarische Terminhindernisse zur rechtzeitigen Verabschiedung vor den Berliner Wahlen aus dem Weg zu räumen. Außerdem hatten die Sozialdemokraten plötzlich Bedenken wegen der zu erwartenden Folgekosten des IFG erhoben. Nach einigem Pokern gelang es der AL gestern dann aber doch noch, das Gesetz mit einigen redaktionellen Änderungen durch den Innenausschuß zu bringen, so daß es heute als TOP1 der Sondersitzung des federführenden Rechtsausschusses verhandelt werden kann. In letzter Minute wird es dann am Mittwoch in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses verabschiedet werden und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Gelten wird das Gesetz jedoch vorerst nur in West-Berlin, da es in einen entsprechenden Mantelvertrag nicht mehr aufgenommen werden konnte. Zumindest die WestberlinerInnen können dann jedoch ab nächster Woche auf Antrag Sozialämtern, Baubehörden, staatlichen Verkehrsplanern oder Umweltbehörden verstärkt in die Karten (sprich: Akten) gucken. Ve.

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