■ VORSICHT: Tollwutgefahr
Berlin. Seit Öffnung der Grenzen gibt es in Berlin mehrere tollwutgefährdete Bezirke. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft sind, dürfen in diesen Bezirken nur mit beißsicherem Maulkorb und an kurzer, fester Leine geführt werden. Nichtgeimpfte Katzen müssen in der Wohnung bleiben. Wird ein herrenloses Tier aufgegriffen, muß der Besitzer nachweisen, daß sein Hund oder seine Katze geimpft ist. Nicht gegen Tollwut geimpften Tieren droht unter Umständen die Tötung, zumindest aber eine mehrwöchige Quarantäne.
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