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Finstere Aussichten für Schwarzfahrer

Hamburg (taz) — Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom Dienstag ist Schwarzfahren strafbar. Damit ist ein Urteil eines Hamburger Amtsrichters vom Mai hinfällig. Der Amtsrichter hatte einen arbeitslosen Filmvorführer freigesprochen, nachdem der viermal ohne Fahrkarte in der S-Bahn erwischt worden war. Nach Ansicht des Amtsrichters sei der Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ nicht erfüllt gewesen, weil es in Hamburg keine Zugangskontrollen mehr gebe. Deshalb sei ein „Erschleichen“ der Beförderungsleistung nicht möglich, so das Amtsgericht damals. Das Oberlandesgericht entschied, ein Schwarzfahrer müsse bestraft werden, weil er ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt habe, ohne dafür bezahlen zu wollen. Der Fall wurde an das Amtsgericht zurückgegeben. (AZ: 2a Ss129/90)

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