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„Reale Bedrohung der Souveränität unserer Staaten“

■ Erklärung der Präsidenten Lettlands, Litauens, Estlands und Rußlands am Sonntag im estnischen Tallinn DOKUMENTATION

Die jüngsten Handlungen der Sowjetführung in bezug auf die baltischen Staaten schufen eine reale Bedrohung ihrer Souveränität, führten zu einer Eskalation der Gewalt und zu Menschenopfern.

Den festen Willen unserer Völker bekundend, die Souveränität, die durch die obersten Organe der Staatsmacht verkündet wurde, zu festigen; im Bewußtsein der Gefahr der Verletzung der Menschenrechte aller auf den Territorien der baltischen Staaten lebenden Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität und ausgehend von der Überzeugung, daß die weitere Entwicklung unserer Staaten nur auf dem Wege radikaler Umgestaltungen, auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie möglich ist, erklären die Republik Lettland, die Republik Litauen, die RSFSR und die Republik Estland:

1. Die Seiten erkennen die staatliche Souveränität gegenseitig an.

2. Die behördlichen Vollmachten auf den Territorien der Staaten, die die Erklärung unterzeichnen, üben nur die gewählten Organe aus. Die Handlungen paralleler Strukturen, die Anspruch auf Exekutivvollmachten erheben, sind ungesetzlich.

3. Die Seiten halten die Anwendung von militärischer Gewalt zur Lösung dieser oder jener inneren Probleme für unzulässig, mit Ausnahme, wenn sie auf offizielle Bitte der legitim gewählten Organe der Staatsmacht erfolgt.

4. Lettland, Litauen, die Russische Föderation und Estland halten die Beteiligung ihrer Bürger an militärischen Aktionen, die der staatlichen Souveräntät des anderen schaden, für unzulässig.

5. Die Seiten bekunden die Bereitschaft, im Falle einer sich abzeichnenden Bedrohung, sich gegenseitig konkrete Unterstützung zu leisten.

6. Die Seiten halten die Provokation internationaler Konflikte zur Erreichung politischen Ziele für gesetzwidrig und verurteilen sie entschieden.

7. Lettland, Litauen, die Russische Föderation und Estland bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Beziehungen zwischen ihren Staaten auf der Basis der Prinzipien internationalen Rechts und gegenseitiger Vereinbarungen zu entwickeln.

8. Die Seiten rufen alle Staaten auf, sowohl die, die zur Sowjetunion gehören, als auch die anderen Staaten, die militärische Gewalt gegen die Selbständigkeit der baltischen Staaten und ihre friedliche Bevölkerung zu verurteilen. Sie gefährden die Demokratie und die Stabilität in der UdSSR sowie in der internationalen Gemeinschaft.

9. Die vorliegende Erklärung wird der UNO, anderen internationalen Organisationen sowie den Parlamenten und Regierungen der Staaten der Welt übergeben. Tallinn, 13. Januar 1990

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