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Knappe Schonfrist für Kurden

■ Kein neuer Bremer „Kurdenerlaß“ / Niedersachsen will Abschiebestopp

Rund 250 Bremer KurdInnen sind akut von einer Abschiebung in die unmittelbare Nähe des Golf- Kriegs bedroht. Mit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar ist der Bremer „Kurdenerlaß“ ausgelaufen, der seit einigen Jahren die im Irak und der Türkei verfolgten Kurden vor einer Abschiebung selbst dann schützte, wenn ihre Asylanträge abgelehnt worden waren. „Es gibt keinen neuen Kurden-Erlaß“, erklärte der Sprecher des Bremer Innensenators, Kleen, gestern auf Anfrage, „aber wir berücksichtigen die veränderte Lage in der Ost-Türkei.“

Niedersachsen hat bereits einen Vorstoß für eine bundeseinheitliche Bleiberegelung für Kurden bis zum Ende des Golf-Krieges unternommen. Ob Bremen sich dieser Initiative anschließen will, konnte Kleen gestern nicht sagen. Zugesichert wurde jedoch, daß Kurden zumindest in den nächsten vier Wochen nicht aus Bremen in die Türkei abgeschoben werden.

Gegen einen generellen Abschiebestopp für Bremer Kurden hat sich unterdessen die FDP stark gemacht. Sie fordert lediglich eine „einzelfallbezogene“ Entscheidung, da eine „Gruppenverfolgung“ der Kurden von den Gerichten bisher „einhellig verneint“ worden sei. Ase

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