: „Gegen den Gebrauch der UNO als Kriegsmaschine“
■ Resolution an alle Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, um den monströsen und destruktiven Krieg zu stoppen DOKUMENTATION
(1)Wir, die Teilnehmerinnen des Sonder-Frauentreffens in Genf, repräsentieren die Besorgnis von Millionen von Frauen überall in der Welt.
Wir wollen hervorheben,
(2)daß die UNO gegründet wurde, um die folgenden Generationen von den Schrecknissen des Krieges zu bewahren [...];
(3)daß es zu den Zielen der UNO gehört, [...] „durch friedliche Mittel und in Einklang mit den Prinzipien der Gerechtigkeit und des internationalen Rechts bei Streitigkeiten oder Situationen, die womöglich zu Friedensbrüchen führen könnten, Abmachungen herbeizuführen“ [...];
(4)daß „alle Mitglieder verpflichtet werden, ihre Streitigkeiten durch friedvolle Mittel beizulegen in einer Art, daß der Frieden und die Sicherheit und Gerechtigkeit nicht bedroht sind“;
(5)daß „die Parteien bei irgendeiner Streitigkeit, deren Fortsetzung wahrscheinlich die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit bedroht, verpflichtet sind, zuallererst eine Lösung durch Verhandlung, Nachfrage, Vermittlung, Versöhnung, Schlichtung oder juristische Regelung unter Einschaltung regionaler Vermittler oder Arrangements zu suchen“ [...];
(6)daß „der Sicherheitsrat verpflichtet ist, die Entwicklung friedlicher Regelungen von lokalen Streitigkeiten durch regionale Arrangements oder regionale Vermittler voranzutreiben“.
Wir Frauen sind überzeugt,
(7)daß der Arabischen Liga und anderen regionalen Initiativen nicht die Zeit gegeben wurde, diese Krise friedlich zu lösen;
(8)daß der Sicherheitsrat durch die Verabschiedung der Resolution 678 [Androhung militärischer Gewalt gegen den Irak ab 15. Januar; d.Red.] seine eigene Verantwortlichkeit, im Sinne der Wiederherstellung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu agieren, aufgegeben hat, wie sie in Art. 39 der Charta eigentlich vereinbart ist;
(9)daß die durch die Resolution 678 bewilligte Militäraktion bestimmmter UN-Mitgliedstaaten gegen den Irak nach der Invasion des Iraks in Kuwait den Weltfrieden, Sicherheit und Gerechtigkeit aufgrund ihrer sich ausweitenden Dimension und der Drohung samt des möglichen Gebrauchs von Massenvernichtungsmitteln bedroht.
Wir sind schockiert,
(10)daß der Golfkrieg [...] in absolutem Gegensatz zu den Prinzipien der Gerechtigkeit und des internationalen Rechts steht;
(11)daß die Kosten dieses Krieges von den Menschen in der unterentwickelten Welt getragen werden müssen, was die Zunahme von Hunger, Elend und Toten speziell unter Frauen und Kindern mit sich bringen wird;
(12)daß die Militäraktionen gewaltiges Leid in den Beziehungen zwischen den Völkern, religiösen und ethnischen Gruppen hervorbringen wird;
(13)daß die Fortfühung des Krieges unter der Schirmherrschaft der UNO das Image der UNO beschädigen und ihre Funktion als friedenssuchende und friedenserhaltende Organisation unterminieren wird.
Wir verurteilen,
(14)die Verletzung von Artikel 42 der Charta, vor allem daß diplomatischen und ökonomischen Sanktionen nicht genügend Zeit eingeräumt wurde;
(15)die illegale Ausdehnung des UN-Embargos auf medizinische und auf Nahrungsmittelhilfe [...];
(16)die Politik der Doppelzüngigkeit und der selektiven Anwendung von internationalen Rechtsnormen durch die UNO;
(17)den Gebrauch der UNO als Kriegsmaschine.
Deshalb rufen wir den UN-Sicherheitsrat auf,
(18)im Namen der Menschheit einen bedingungslosen Stopp aller Militäraktionen in der Region und die Erzwingung eines Waffenstillstandes anzuordnen;
(19)UNO-Friedenstruppen einzusetzen, um den Waffenstillstand und den Rückzug aller Truppen in der Region zu überwachen.
Wir rufen die UN-Mitgliederstaaten auf,
(20)sofort eine UNO-Generalversammlung einzuberufen, um allen UN-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, die Verantwortung für die Vermeidung zukünftiger Katastrophen auf sich zu nehmen, so daß der Frieden in der Golfregion wieder einkehrt, und sofort eine internationale Konferenz auf den Weg zu bringen, die der Lösung aller Konflikte im Nahen Osten dienen soll;
(21)die Behandlung des Irak-Kuwait-Konflikts durch die UNO vor einen Internationalen Gerichtshof zu bringen.
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