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Neue Beratungsstellen für Schwangere in Ostdeutschland

Berlin (dpa) — Die fünf neuen Bundesländer werden ab Mai die Einrichtung von Beratungsstellen für Schwangere in Konfliktsituationen in eigener Regie übernehmen. Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch (CDU) sagte am Montag dieser Woche, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Sozialministern der östlichen Länder trete am 1. Mai in Kraft. Sie sei eine Grundlage dafür, innerhalb von zwei Jahren zu einem einheitlichen Recht zum Schutz des ungeborenen Lebens zu kommen. Bisher war für die Einrichtung von Beratungsstellen die Außenstelle des Familienministeriums in Berlin zuständig.

Hannelore Rönsch sagte, in den neuen Bundesländern seien schon 69 Beratungsstellen eingerichtet worden. Weitere 110 bis 130 sollen hinzukommen. Dafür stellt der Bund 1991 15 Millionen Mark zur Verfügung. Die Länder sollen zehn Prozent der Finanzierung übernehmen, der Bund 90 Prozent.

Das ungeborene Leben müsse besser geschützt werden, betonte Frau Rönsch. In einem Zehn-Punkte-Programm „Ja zum Leben“ fordert sie unter anderem einen Rechtsanspruch auf Schwangerschaftsberatung, eine Verlängerung von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld sowie eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Die Ministerin will außerdem einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz schaffen sowie die Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder von 1992 an verdoppeln.

Bei der Beratung über eine Neufassung des Paragraphen 218 müssen nach Ansicht der Ministerin die fünf neuen Bundesländer die Chance haben, „ihre Befindlichkeiten“ einzubringen. Sie sollten nicht mit vorgefertigten Gesetzentwürfen konfrontiert werden. Die von den Freien Demokraten vorgelegten Entwürfe bezeichnete sie als „ein wenig übergestülpt“.

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