Der Fall Schäuble

■ De Maiziere, die Weißwäscher von der CDU und die gefeuerten Gauck-Mitarbeiter

Der Fall Schäuble De Maizière, die Weißwäscher von der CDU und die gefeuerten Gauck-Mitarbeiter

Die Legende, die den „Stasi-Täter“ de Maizière in ein „Stasi-Opfer“ umdichtete, hat ausgedient. Nach der Veröffentlichung des Orginalberichtes, den der Stasi-Sonderbeauftragte Jochen Gauck an Innenminister Schäuble geschickt hatte, bestehen keine Zweifel mehr, daß Lothar de Maizière — alias „Czerny“ — ein Spitzenspitzel der Stasi war. Rückblickend wirken die Reinwaschungsaktionen der CDU-Funktionäre ausgesprochen peinlich. In den vergangenen Tagen und Wochen setzten sie wider besseren Wissens alles daran, de Maizière vor dem Vorwurf der Stasi-Mitarbeit in Schutz zu nehmen. Die Stasi habe ihn, so behaupteten sie, aller Wahrscheinlichkeit nach ohne sein Wissen als Spitzel geführt. Das angebliche Opfer hüllte sich in vieldeutiges Schweigen. Bleibt allerdings die Frage, wie es dazu kommen konnte, daß Schäuble als verantwortlicher Minister den Bericht der Gauck-Behörde derart unverfroren umdeutete und wie der CDU-Generalsekretär Volker Rühe de Maizière vorschnell „rehabilitieren“ konnte. Sonderbar bleibt aber auch, wieso ausgerechnet diejenigen Mitarbeiter der Gauck- Behörde — Stefan Wolle und Armin Mitter — fristlos entlassen wurden, die die Darstellung Schäubles aufgrund genauer Kenntnis der Aktenlage öffentlich anzweifelten. Bei allem Gezerre um seine Behörde mag dem Sonderbeauftragten nichts anderes übrig geblieben sein, als disziplinarrechtlich gegen seine Mitarbeiter vorzugehen. Am Ende bleibt aber festzustellen, daß die Legende vom „Stasi-Opfer“ de Maizière ohne diese Indiskretion nicht widerlegt worden wäre. Die bittere Ironie der Geschichte: Nachdem Gauck zwei engagierte und qualifizierte Mitarbeiter aus dem Amt gejagt hatte, nahmen er und fünf weitere VertreterInnen der DDR-Bürgerrechtsbewegung den Theoder- Heuss-Preis entgegen. Ein Preis, der den „aufrechten Gang“ (wie es Rita Süssmuth sagte) und nicht die geschickten Windungen von Verwaltungsaalen honorieren soll.

Der Fall „de Maizière/Schäuble“ weist auch auf ein spezielles Manko im Umgang mit den Stasi-Akten hin. Als die Parlamentarier von CDU/CSU, SPD und FDP — aufgeschreckt durch die öffentlichen Zweifel — den Orginalbericht des Sonderbeauftragten einsehen wollten, wurde er ihnen unter Hinweis auf den Datenschutz vorenthalten. Für die anstehende gesetzliche Regelung zum Thema Stasi-Akten kann dies nur heißen: Künftig muß gesetzlich verhindert werden, daß die Berichte der Gauck-Behörde unter Ausschluß von Öffentlichkeit und Parlament unter parteitaktischen Gesichtspunkten zurechtgebogen werden können. Wer ein öffentliches Amt bekleidet und so wie de Maizière stellvertretender Vorsitzender der CDU, Vorsitzender des Landesverbandes in Brandenburg und Leiter der sogenannten Grundwerte-Kommission ist, der kann sich nicht hinter den Barrieren des Datenschutzes versteckthalten. Wolfgang Gast