Ost-Kurzarbeitergeld bis Ende '92?

■ Bundesrat will weitere Verlängerung/ Quoten für die Qualifizierung von Frauen in Ost und West verlangt/ Kat-Umrüstung und steuerbegünstigtes Autofahren zur Arbeit sollen attraktiver werden

Bonn (dpa) — Bei der Aussprache des Bundesrates über die Steuer- und Finanzpakete mit dem 400-Milliarden-Haushalt des Bundes für 1991 kam es am Freitag, zwei Tage vor den Landtagswahlen in Rheinland- Pfalz, zu heftigen Wortgefechten zwischen Union und SPD. „Absolut unerträglich“ nannte der schleswig- holsteinische Ministerpräsident und designierte SPD-Chef Engholm die Absicht, die Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer zu streichen. Damit erhielten die Reichen neue „Streicheleinheiten“, während breite Schichten die Steuererhöhungen zu tragen hätten.

Zuvor hatte Bundesfinanzminister Waigel (CSU) angekündigt, daß nach der Verbesserung der Familienförderung 1992 ein Jahr später die angekündigte Unternehmensteuerreform beginnen solle. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Wagner (CDU) begrüßte insbesondere die Abschaffung der privaten Vermögenssteuer.

Wesentlich verändert wurde der Gesetzentwurf der Regierung für die vor allem in Ostdeutschland wirksamen Änderungen am Arbeitsförderungsgesetz (AFG): Die Länderkammer will das dort mögliche Kurzarbeitergeld nicht nur bis Ende 1991, sondern bis Ende 1992 verlängern. Es müsse davon ausgegangen werden, daß sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt der neuen Länder nicht kurzfristig verbessern werde. Das Altersübergangsgeld in den neuen Ländern solle von 65 auf 70 Prozent angehoben werden.

Die Gesetzesvorlagen mit den geplanten Erhöhungen der Einkommens-, Mineralöl-, Tabak- und Versicherungssteuer stehen im Juni im Bundestag und danach noch einmal im Bundesrat zur abschließenden Beratung an.

Die in Ostdeutschland geltenden günstigeren Fördermöglichkeiten für schwer vermittelbare Arbeitnehmer wollen die Länder auch im Westen haben. Für Ost und West wird eine Quotenregelung für die Teilnahme von Frauen an beruflicher Weiterbildung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verlangt. Das Arbeitsverbot für AsylbewerberInnen und ihre Familienangehörigen soll aufgehoben werden. Die Gewährung von Teilunterhaltsgeld an teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, die sich beruflich fortbilden, sei nicht mehr durch die Altersgrenze von 25 Jahren zu begrenzen. Auf die Verkürzung der Höchstdauer von Sprachförderungsmaßnahmen für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge von zehn auf acht Monate soll verzichtet werden.

Mehrheitlich forderte der Bundesrat auch eine Erhöhung der steuerlichen Kilometerpauschale bis 1992 auf 70 Pfennig, für die die Bundesregierung einen Anstieg auf 65 Pfennig vorgesehen hatte, und eine verlängerte Förderung schadstoffarmer Pkw bis zum 31.Juli 1992.

An die Ausschüsse überwies der Bundesrat einen Antrag Brandenburgs, wonach der Bund den fünf neuen Ländern bis Ende 1992 insgesamt 250 Millionen Mark zum Bau von Aussiedler- und Asylantenheimen zur Verfügung stellen soll.