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Waffe „Kampfhund“

■ In Hamburg behördliche Erlaubnis nötig

Hamburg (ap) — Als erstes Bundesland hat Hamburg das Halten und Züchten von Kampfhunden von einer behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht. Die Bedingungen, nach denen die Erlaubnis erteilt wird, seien an die für einen Waffenschein angelehnt, so Sozialsenator Runde. Nach der neuen „Hundeverordnung“ dürften Vorbestrafte, Alkoholabhängige oder Zuhälter keine Kampfhunde mehr führen. Außerdem müssen die Hunde an die Leine genommen werden. Grund der Verordnung: Kampfhunde seien „nicht selten“ als Waffe eingesetzt worden. Verstöße dagegen können mit bis zu 10.000 Mark bestraft werden. Die rund 200 bis 300 Kampfhunde-Halter in Hamburg haben nach Inkrafttreten der Verordnung drei Monate Zeit, sich die Erlaubnis zu besorgen.

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