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Todschlag im Greisenalter

■ Rentner erhielt zwei Jahre auf Bewährung

Einen „außergewöhnlichen Fall“ nannte Richter Kurt Kratsch den Fall, über den er gestern zu urteilen hatte: Eine handgreifliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, die sich „im Greisenalter befanden und gesundheitlich beide schwer beeinträchtigt“ waren, endete mit dem Tod der 83jährigen Altenheimbewohnerin Meta F.. Der 80jährige Rentner Erwin P., der wegen Totschlags vor der 2. Großen Strafkammer stand, wurde nun wegen versuchten Totschlags in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Obwohl bis zum Schluß unklar blieb, ob die alte Dame infolge der Stockschläge oder durch die Aufregung nach dem vorangegangenen Streit an Herzversagen starb, lag nach Ansicht des Gerichts doch ein bedingter Tötungsvorsatz vor.

Der Rechtsanwalt, der aufgrund dieser Unklarheit auf Freispruch plädiert hatte, kam mit seiner Begründung nicht durch. Nach Ansicht des Gerichts war Erwin P. die Gefährlichkeit seines Handelns also durchaus bewußt, eine Strafe unumgänglich. Als mildernde Umstände wertete der Richter nicht nur die üblichen Gründe wie Geständigkeit, Reue und bisherige Straflosigkeit, sondern auch eine „erhöhte Strafempfindlichkeit infolge des hohen Alters.“ Er bezeichnete Erwin P. als ein „körperliches Wrack“, als jemanden, den die Strafe „anders trifft als einen –normalen', jüngeren Menschen“. S.K.

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