: 87jähriger Exil-Lette auf freiem Fuß
■ Haftverschonung im NS-Prozeß gegen Maikovskis
Münster (taz) — Der in Münster wegen schwerer Kriegsverbrechen angeklagte Lette Boleslav Maikovskis ist nach fast dreijähriger Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß.
Seit dem 18. Januar 1990 wird gegen den Exil-Letten wegen Mordes und Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht in Münster verhandelt. Maikovskis wird unter anderem vorgeworfen, im Zweitem Weltkrieg, zur Zeit der deutschen Okkupation Lettlands, als Polizeioffizier die Erschießung der Einwohner des Dorfes Audrini — eine von den Nazis angeordnete Vergeltungsaktion — geleitet zu haben.
Am Dienstag dieser Woche, dem 92. Verhandlungstag, gewährte das Gericht dem inzwischen 87jährigen Angeklagten Haftverschonung. Begründet wurde die Entscheidung mit dem angegriffenen Gesundheitszustand und den neuen politischen Verhältnissen in Lettland.
Da durch die veränderte Lage in Maikovskis Heimat jetzt weitere Vernehmungen von Zeugen und Einblicke in die Archive des Geheimdienstes KGB möglich würden, sei ein Ende der Verhandlung überhaupt nicht abzusehen. Deshalb, so entschied das Landgericht München, sei der Angeklagte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Auflagen freizulassen. J.S.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen