: Arbeitnehmer darf Umweltsünden seiner Firma anprangern
Kassel (ap) — Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat am Donnerstag in letzter Instanz einem Arbeitnehmer recht gegeben, der öffentlich angebliche Umweltsünden seiner Firma angeprangert hatte und deshalb auf Schadenersatz verklagt worden war. Der Mann aus Trier hatte in Rundfunk- und Zeitungsinterviews erklärt, sein Arbeitgeber habe belasteten Industriemüll in Container mit normalem Müll abgefüllt. Aufgrund der Veröffentlichungen wurden Ermittlungen gegen die Firma eingeleitet. Die Unternehmensleitung warf dem Mann Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht vor und verlangte Schadenersatz. Der Beschäftigte dagegen argumentierte, er habe in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab der Schadenersatzklage der Firma statt. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hob das Urteil aber wieder auf und erlegte der Firma auch die Prozeßkosten auf. Über die fristlose Entlassung des Mannes muß noch in einem besonderen Verfahren entschieden werden. (Az.: 8 AZR 278/90.)
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