: „Abenteuer Schweiz“
Frankfurt/Main (dpa) — Wenn ein „Abenteuer-Urlaub“ abenteuerlich wird, ist das noch kein Grund für Schadenersatz. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil eine Klage auf Rückerstattung von 1.400 Mark Reisekosten zurückgewiesen. Der Kläger hatte im vergangenen Jahr an einer siebentägigen Reise unter der Bezeichnung „Abenteuer Schweiz“ teilgenommen, die unter anderem eine Kanufahrt auf dem Fluß Reuß einschloß. Dabei war er gekentert und hatte sich am rechten Fuß verletzt, die Fahrt allerdings fortgesetzt. Der Kläger meinte, er sei auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen worden. Nach Meinung des Gerichts war die Kanufahrt nicht mit „überdurchschnittlichen Risiken“ behaftet. Der Reiseveranstalter habe auf das Risiko des Kenterns nicht hinweisen müssen, da dieses Risiko ohnehin jedem klar sei, der sich auf eine Kanufahrt einlasse.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen