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Uhl für Zuwanderquoten

■ Sozialsenatorin gegen Grundgesetz-Änderung

Für den „begrenzten und gesteuerten Zuzug“ von Aussiedlern und Flüchtlingen braucht nach Ansicht der Bremer Sozialsenatorin Sabine Uhl (SPD) das Grundgesetz nicht geändert zu werden. In einer am Montag in Bremen verbreiteten Erklärung forderte Uhl „pragmatische Regelungen“, die über Veränderungen beim Bundesvertriebenengesetz möglich seien. Die Sozialsenatorin sprach sich ferner für Kontingente bei Aussiedlern und Flüchtlingen aus, um den Zuzug „berechenbar und sozialverträglich“ zu gestalten.

Uhl bezeichnete es ferner als „Unding, daß weiterhin Kinder, Enkel und Urenkel als Vertriebene hierher kommen könnten“, wenn bei diesen Einwanderern „Zusammenhänge mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges immer mühsamer konstruiert werden müßten“.

Auch könne es nur als „unfreundlicher Akt gegenüber der Republik Polen“ angesehen werden, wenn bestimmte polnische Staatsbürger aufgenommen würden, die die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Grundlage von nationalsozialistischem Besatzungsrecht erworben hätten. dpa

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