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■ VIDEOTHEKENDatenschutz für Kunden

Düsseldorf (dpa) — Videotheken dürfen nur den Namen und die Adresse des Kunden sowie den entliehenen Film in den Computer aufnehmen. Wenn sie in der Vergangenheit entliehene Filme speichern, um das Ausleihverhalten durchschaubar zu machen, verstoßen sie gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Dies geht aus dem Datenschutzbericht für den nichtöffentlichen Bereich hervor, den der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) jetzt in Düsseldorf vorlegte.

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