: Bafög bleibt ungerecht
■ Trotz Erhöhung bleiben Ostdeutsche benachteiligt
Der Bafög-Höchstsatz für Studierende aus Ostdeutschland wird künftig 825 DM betragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der gestern im Bundestag auf der Tagesordnung stand. Angehoben werden soll der Grundbetrag von 540 auf 570 DM; der Wohnzuschlag für nicht zu Haus wohnende Studierende soll künftig unter dem Stichwort »Härteverordnung« bis 145 DM betragen. Für jene Studierenden, die nicht bei den Eltern versichert sind, gibt es 60 DM für die Sozialversicherung.
Beendet ist die Bafög-Misere in Ostdeutschland damit aber nicht. Das Gesetz sieht nämlich eine Erhöhung der Bedarfsätze um sechs Prozent vor — doch dies gilt nur für die alte Bundesrepublik. Den Eltern von Studierenden in Ostdeutschland will die Bundesregierung dagegen in den nächsten zwei Jahren nur jeweils eine Erhöhung der Freibeträge von drei Prozent zugestehen. Davon aber haben wohl die wenigsten etwas — schließlich steigen die Gehälter im Gebiet der ehemaligen DDR voraussichtlich deutlich stärker.
Nicht nur, daß der Bafög- Höchstsatz für Studierende aus Ostdeutschland immer noch deutlich niedriger liegt als für westdeutsche StudentInnen, auch die Ungerechtigkeit der Bedarfsberechnung wird nicht ausgeräumt. Bei der Berechnung der Bafög-Höhe wurden beispielsweise die Einkommen der ostdeutschen Eltern im letzten Quartal 1991 — also von Oktober bis Dezember — einfach mit vier multipliziert und dann als Jahreseinkommen gewertet. Weihnachtsgeld und Gehaltserhöhungen werden dadurch einfach vervierfacht. Anders als bei den westdeutschen Studierenden existiert auch keine zeitliche Frist zwischen einer Einkommenserhöhung der Eltern und einer möglichen Minderung des Bafög-Satzes. Für westdeutsche Studierende beträgt diese Frist zwei Jahre.
Das neue Gesetz will nun das Bafög bis 1993 auf der Basis der Einkommen von Juli 1990 bis Juli 1991 berechnen. Wer sich aber einbildet, diese Regelung werde den Ende 1991 arbeitslos gewordenen Eltern entgegenkommen, liegt falsch. Für diesen Fall gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, den Bafög-Satz neu zu berechnen. Falkenhagen/Bartsch
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