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SPD will Blauhelme ohne Kampfauftrag

Bonn (taz) — Innerhalb der nächsten zwei Wochen will die SPD einen Antrag zu Grundgesetzänderung im Bundestag einbringen, der Blauhelm-Einsätze deutscher Soldaten legalisieren soll. Nach Angaben des außenpolitischen Experten der SPD- Fraktion, Karsten Voigt, soll dadurch die jetzt umstrittene Rechtslage eindeutig geklärt werden. Der Wortlaut des Änderungsantrages, den die Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion bereits verabschiedet hat, sieht eine Änderung des Artikel24 Grundgesetz in dem Sinne vor, daß deutsche Soldaten zukünftig an friedenssichernden Einsätzen der UNO teilnehmen dürfen. Diese sogenannten „peace-keeping-missions“ kommen nur mit Einverständnis der Konfliktparteien zustande, und die eingesetzten Soldaten dürfen ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung einsetzen.

Eine Grundgesetzänderung in dieser Form würde Kampfeinsätze zur Erzwingung des Friedens auch unter UN-Kommando für deutsche Soldaten ausschließen und die Bundeswehr dauerhaft an der Teilnahme von Strafaktionen, wie im Golfkrieg II, hindern. Deshalb rechnet Voigt auch nicht damit, daß CDU/CSU und FDP der Vorlage zustimmen werden. Nach Meinung der CDU/CSU sind Blauhelm-Einsätze in der von der SPD vorgeschlagenen Form bereits jetzt durch das Grundgesetz gedeckt, und die FDP will zwar eine Klärung der Rechtslage, aber nicht in dem von der SPD geforderten restriktiven Sinn. Sowohl Verteidigungsminister Rühe als auch Außenminister Kinkel haben mehrfach erklärt, langfristig müsse die Bundeswehr auch Kampfeinsätze im Rahmen von UNO-Missionen durchführen können, und für eine volle Europa-Fähigkeit sei eine Einschränkung auf Blauhelm-Einsätze nicht akzeptabel. Rühe möchte deshalb jetzt gar keine Grundgesetzänderung, sondern lediglich einen Beschluß des Bundestages, der Einsätze wie bereits jetzt in Kambodscha gutheißt.

Alle weitergehenden Vorhaben will Rühe auf die nächste Legislaturperiode verschieben, wohl in der Hoffnung, daß die SPD sich im Laufe der Zeit den Vorstellungen der Union weiter annähern werde. Karsten Voigt prophezeit dagegen eine Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht. „Wenn die CDU bei ihrer Auffassung bleibt, werden wir uns wohl in Karlsruhe wiedertreffen“, sagte er der taz. JG

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