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Senat dafür

Inhaber von Zweitwohnungen in Hamburg sollen vom kommenden Jahr an für eine besondere Steuer herangezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der gestern vom Senat verabschiedet wurde. Wie die Staatliche Pressestelle dazu mitteilte, beträgt die Zweitwohnungssteuer acht Prozent der Netto-Kalt- Miete und wird für drei Jahre festgesetzt. Neben Einnahmeverbesserungen für den Haushalt von etwa vier Millionen Mark jährlich erwarte der Senat positive Nebeneffekte auch für den Wohnungsmarkt. Das Gesetz muß noch vom Parlament verabschiedet werden. dpa

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