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Gauck-Behörde verklagt

■ Staatsanwaltschaft will Stasi-Akten

Berlin. Die Staatsanwaltschaft hat Klage gegen die Gauck-Behörde eingelegt, um die Herausgabe von Stasi-Akten durchzusetzen. Seine Behörde wolle nicht länger hinnehmen, so Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, daß die Behörde erst prüfe, ob die angeforderten Akten für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erforderlich seien. Auch das bislang von der Behörde praktizierte Verfahren bei Anfragen seiner Ermittler dauere zu lange. Zunächst müßten die Staatsanwälte die Akten in der Gauck-Behörde durcharbeiten, um einen Auskunftsanspruch vorzubereiten. Dies sei nicht zumutbar. Hintergrund der Klage ist ein Rechtsstreit anläßlich eines Ermittlungsverfahrens gegen einen mutmaßlichen Agenten. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte Originalunterlagen aus zehn Aktenbände haben, die die Gauck- Behörde nicht herausrückte. Ihr Sprecher David Gill sagte dazu, daß seine Behörde keinesfalls den Verwendungszweck der angeforderten Unterlagen untersuchen würde. Allerdings müßte die Staatsanwaltschaft darlegen, warum sie eine konkrete Akte benötige. Eine pauschale Anforderung von ganzen Bänden sei nach dem Gesetz nicht zulässig. dpa

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