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Bundesrat wehrt sich gegen ABM-Kürzungen

■ Die AFG-Novelle wird abgelehnt

Bonn (dpa) – Die Bundesratsmehrheit will die vom Bundestag bereits beschlossenen Kürzungen der Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung (ABM) nicht mitmachen. Nach dem Votum der Bundesratsausschüsse wird die Länderkammer heute voraussichtlich den Vermittlungsausschuß anrufen. Er soll bereits eine Woche später tagen. Die Länder hatten schon bei der ersten Beratung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) erhebliche Änderungswünsche geltend gemacht, denen die Bundesregierung und die Koalitionsmehrheit im Bundestag jedoch nicht entsprachen.

Es scheint fraglich, ob die AFG- Novelle wie geplant zum 1. Januar 1993 in Kraft treten kann. Mit ihr soll die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit um Ausgaben in Höhe von sieben Milliarden Mark entlastet werden, die sie aus eigenen Beitragseinnahmen nicht finanzieren kann. Ohne die Streichung dieser Leistungen müßte Bundesfinanzminister Waigel (CSU) einen entsprechend hohen Bundeszuschuß leisten.

Mit der Mehrheit der SPD-regierten oder der neuen Länder will der Bundesrat auch weitere Bestimmungen des Gesetzentwurfs ablehnen oder zusätzliche Maßnahmen durchsetzen. So soll die Änderung der Regelung abgelehnt werden, mit der Arbeitgeber bei der „Früh-Verrentung“ älterer Arbeitnehmer Zahlungen an die Sozialversicherung leisten müssen. Gefordert werden weitere Verlängerungen der höheren ABM-Fördersätze und der Sonderbestimmungen zum Altersübergangsgeld in den neuen Ländern sowie die Ausweitung des Instruments „Umwelt-Ost“.

Schützenhilfe erhielt der Bundesrat unter anderem vom DGB sowie den großen Wohlfahrtsverbänden. Nach DGB-Berechnung würden durch den Gesetzentwurf mindestens 150.000 Menschen zusätzlich arbeitslos. Die Wohlfahrtsverbände befürchten eine Verringerung der Integrationschancen von Arbeitslosen, Frauen, älteren Arbeitslosen und benachteiligten Jugendlichen.

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