■ Mütter: Volles Sorgerecht
Bonn (AP) – Auch in den alten Bundesländern sollen unverheiratete Mütter das volle Sorgerecht über ihre Kinder erhalten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, sie wolle Teile der geplanten Reform des Kindschaftsrechts vorziehen und bis Ende 1994 vom Bundestag verabschieden lassen. Dazu gehörten auch eine Neuregelung des Erbrechts und Unterhaltsrechts zugunsten von nichtehelichen Kindern sowie eine Einschränkung des Züchtigungsrechts der Eltern. In den alten Ländern tritt mit der Geburt eines nichtehelichen Kindes eine sogenannte gesetzliche Amtspflegschaft durch das Jugendamt eint, das damit vor allem für die Feststellung der Vaterschaft und die Sicherung des Unterhalts des Kindes zuständig wird. Dieser Eingriff in das Elternrecht sei aber meist unnötig, weil Kinder oft in intakte nichteheliche Gemeinschaften hineingeboren würden. Ferner will Leutheusser- Schnarrenberger die Sonderregelungen für nichteheliche Kinder im Erb- und im Unterhaltsrecht abschaffen. Im Erziehungsrecht, nach dem bisher nur „entwürdigende Erziehungsmaßnahmen“ unzulässig sind, sollten „körperliche und seelische Mißhandlungen“ geächtet werden.
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