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Grüne wollen mehr Frauenrechte

■ Nach Schlägen wohnungslos: Anhörung der Grünen in Hannover

Bei Gewalt gegen Frauen in der Ehe sollen Familienrichter im Zweifel für die Klägerin entscheiden, wenn es um die Zuweisung der bisher gemeinsamen Wohnung geht. Dies ist das Ergebnis einer Anhörung der Grünen in Hannover. In der Anhörung plädierten die Rechtsanwältin Barbara Klawitter und die Familienrichterin Alexandra Goy für eine Änderung des Paragraphen 1361 b BGB. Danach soll künftig bei einer Gefährdung des Kindeswohles oder bei einer Gefährdung der psychischen und physischen Integrität des mißhandelten Ehepartners ausreichen, um ihm die Wohnung zu überlassen.

Die bestehende rechtliche Regelung habe die gemeinsame Wohnung einer Ehefrau nur dann zugewiesen, wenn es zur Vermeidung einer „schweren Härte“ notwendig war, sagte Goy. Dies sei eine zu hohe Hürde. Wurde eine Frau von ihrem Ehemann geschlagen, soll die Frau nach Ansicht der Juristinnen nicht wie bisher dies vor Gericht beweisen müssen. Vielmehr solle der Mann beweisen, daß er seiner Frau keine Gewalt angetan habe. Diese ungewöhnliche Beweislastumkehr solle verhindern, daß die mißhandelnden Ehemänner in der Wohnung bleiben durften. „Wünschenswert ist eine Abwägung zugunsten des mißhandelten Menschen, also dem immateriellen Interesse“, sagte Goy.

Das Ergebnis der Anhörung solle in eine Bundesratsinitiative eingebracht werden. Unterstützung erhoffen sich die Grünen dabei auch von Hamburg, Berlin und NRW. dpa

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