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Asbest-Öfen müssen raus

Asbest-Öfen müssen raus

Vermieter müssen nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg asbesthaltige Nachtspeicheröfen auf eigene Kosten abbauen und ersetzen. Die Geräte gefährden die Gesundheit der Bewohner und stellen damit einen Mangel im Sinne des Mietrechts dar, entschieden die Juristen (AZ 43 bC 507/92).

Dabei müsse der Mieter nicht unbedingt nachweisen, daß die asbesthaltigen Geräte auch tatsächlich Asbestfasern an die Raumluft abgeben. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (AZ OVG Bs II 67/91) kann ein Mieter den Vermieter mit Hilfe der Baubehörde zwingen, ein Asbest-Gutachten anfertigen zu lassen. Deshalb sei es für den Vermieter „wirtschaftlich sinnvoll“, ein Asbest-Gerät gleich auszutauschen. Nur Öfen, die nach 1977 gebaut wurden, sind asbestfrei.

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