: Arbeitserlaubnis für weniger Ausländer
■ Arbeitsminister Blüm erläßt restriktive Regelung für Nicht-EG-AusländerInnen
Bonn (epd) – Weniger Ausländer sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Wie der CDU-Politiker am Montag in Bonn mitteilte, haben im vergangenen Jahr mehr als 1,3 Millionen Ausländer aus Nicht-EG-Staaten eine Arbeitserlaubnis erhalten, das waren etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit dürfe dies nicht länger hingenommen werden.
Die Arbeitsämter wies Blüm an, bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Ausländer stärker als bisher die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu prüfen. Auf diesem Weg sollten die Beschäftigungsmöglichkeiten für Inländer verbessert werden. Ein Erlaß der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit sieht zudem vor, daß die allgemeine Arbeitserlaubnis nur noch für zwölf Monate gilt und damit eine regelmäßige Überprüfung möglich wird. Freie Arbeitsplätze sollen vorrangig mit deutschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) besetzt werden.
Zudem müssen nach dem Erlaß Arbeitgeber, die Ausländer einstellen wollen, nachweisen, daß sie sich erfolglos um deutsche Arbeitnehmer bemüht haben. Für diesen Nachweis ist ein Vermittlungsauftrag an das zuständige Arbeitsamt erforderlich. Falls dies nicht geschehen ist, soll der Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt werden.
Darüber hinaus müssen die Arbeitsämter nach dem Willen des Ministeriums in jedem Einzelfall binnen vier Wochen prüfen, ob am Ort oder überregional geeignete Deutsche oder EG-Ausländer zur Verfügung stehen. Diese Vier- Wochen-Frist kann dem Erlaß zufolge verlängert werden, wenn die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes in „zumutbarer Zeit“ durch einen entlassenen Arbeiter oder einen Teilnehmer einer Umschulung erfolgen kann.
Wie ein Sprecher der Nürnberger Bundesanstalt dazu erklärte, sei die gestiegene Zahl der Arbeitserlaubnisse für Ausländer auf erweiterte gesetzliche Möglichkeiten zurückzuführen, die seit Anfang der 90er Jahre bestehen. Der Anstieg ist insbesondere in der kurzfristigen Saisonarbeit, in der Landwirtschaft sowie im Gaststättengewerbe zu verzeichnen.
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