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"Nicht pflichtwidrig"

■ Keine Anklage wg. Polizei-Einsatz in Fuhlsbüttel gegen türkischen Trauergäste

gegen türkische Trauergäste

Der Übergriff auf Teilnehmer eines Trauermarsches am Flughafen vom 27. November 1992 bleibt für die beteiligten Polizisten ohne Folgen: Staatsanwältin Monika Zippel stellte die Ermittlungen wegen Körperverletzung vorerst ein. Begründung: „Der Gebrauch von Schlagstöcken vor der Charterhalle kann keinem eingesetzten Mitglied der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes zugeordnet werden.“

Wie berichtet, war es am 27. November bei der Überführung der Möllner Mordopfer vor dem Airport zu einem unerwarteten Schlagstock-Einsatz gekommen. Dabei bezog auch der Vater der getöteten Mädchen aus Mölln heftige Prügel. Anlaß der Polizeiattacke: Die Bereitschaftspolizei war damals fälschlicherweise vom Staatsschutz in Alarmbereitschaft versetzt worden, weil angeblich Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) die Särge an sich bringen wollten.

Zivilfahnder stürmten damals auch einen VW-Bus, in dem sich der Rechtsreferendar Moullaim H., die junge Türkin Bilgin L. sowie ihre kleine Tochter befanden. Wild mit der Pistole im Wageninneren herumfuchtelnd, zwangen Polizisten Moullaim H. und Bilgin L. zum Aussteigen.

Auch dieser Vorfall ist nach Auffassung der Anklägerin, die bereits diverse Verfahren gegen Beamte der E-Schicht am Revier Lerchenstraße einstellte, nicht verfolgungswürdig. Begründung: „Die Waffe war nicht bewußt auf Bilgin L. gerichtet. Vielmehr ist davon auszugehen, daß der Beamte nur seine Dienstpistole gezogen hat, um einen Angriff der vor dem Fahrzeug versammelten Personen abzuwehren.“ Auch ist nach Auffassung Zippels der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, weil der Polizist eigentlich von Bilgin L. nichts gewollt habe. Und auch eine fahrlässigen Körperverletzung — die Frau erlitt einen Schock — scheide aus, weil die Beamten „nicht pflichtwidrig“ gehandelt hätten. Das Verwaltungsgericht wird nun demnächst auf Antrag der Betroffenen prüfen, ob die ganze Polizeiaktion rechtswidrig war. Kai von Appen

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