: "O sole mio"
■ betr.: "Vorstoß zu leichterer Einbürgerung", taz vom 11.3.93
betr.: „Vorstoß zu leichterer Einbürgerung“, taz vom 11.3.93
[...] Der Verfasser des Beitrages hatte wohl angesichts des nahenden Frühlings das immer wieder zu Herzen gehende Lied „O sole mio“ im Sinn, als er „ius soli“ als „Recht der Sonne“ etwas eigenwillig ins Deutsche übertrug. Abgesehen davon wäre gegen das „Recht der Sonne“ im Prinzip nichts einzuwenden, brauchen wir sie doch als Spenderin allen Lebens hier auf Erden (siehe auch Franz von Assisi „Der Sonnengesang“). Allerdings paßt das „Recht der Sonne“ gesetzessystematisch nicht ins Staatsangehörigkeitsrecht. Auch ein denkbares „Recht auf Sonne“ wäre hier nicht richtig angesiedelt.
Vielmehr soll das „ius soli“ (wörtlich: Recht des Einzelnen) als Territorialprinzip neben dem bisher ausschließlich geltenden „ius sanguinis“ (Recht des Blutes), nämlich dem Abstammungsprinzip, eingeführt werden.
Es bleibt zu hoffen, daß diese Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts – sollte sie Wirklichkeit werden – neben der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit zu einem sonnigeren Dasein für alle Betroffenen bzw. zu einer klimatischen Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse hierzulande beiträgt. Hans-Herbert Dreiske,
Frankfurt am Main
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