: Anwalt darf reden
■ Was wußten Engholm und Jansen?
Kiel (AP/taz) – Nach dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Engholm hat gestern auch der Ex-Sozialminister Jansen den gemeinsamen Anwalt Peter Schulz teilweise von dessen Schweigepflicht entbunden. Schulz kann nun dem Untersuchungsausschuß zur „Schubladen-Affäre“ von jenem Gespräch eine Woche vor der Landtagswahl im September 1987 berichten, in dem der einstige Medienreferent in der Staatskanzlei, Pfeiffer, die Herren Nilius, Jansen und Schulz in die Machenschaften des damaligen Ministerpräsidenten Uwe Barschel gegen Björn Engholm eingeweiht hatte.
Die Union erhofft sich von der Aussage des Anwalts Aufschluß darüber, ob Engholm zum Zeitpunkt des Gesprächs bereits über die Machenschaften Barschels informiert war oder nicht. Engholm will erst bei der Wahl eine Woche später unterrichtet worden sein.
In einer Erklärung betonte Jansen, daß er seinen Anwalt nur sehr ungern von dessen Schweigepflicht entbunden habe, da er „das Recht eines jeden Bürgers auf einen Anwalt seines Vertrauens und dessen Schweigepflicht“ sehr hochschätze.
Um „die Thematik gefühlsmäßig abzuarbeiten“, habe er über jene Unterredung vom 7. September 1987 nicht nur mit Schulz gesprochen, sondern auch mit anderen Personen seines Vertrauens, etwa seinem Arzt und einem Pastor. Er sei auch unter öffentlichem Druck nicht bereit, dies alles zu offenbaren.
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