Vietnamesen dürfen bleiben

■ Innenminister beschließen unbefristetes Aufenthaltsrecht für VertragsarbeiterInnen

Potsdam (taz) – VertragsarbeiterInnen aus Vietnam, Mosambik und Angola, die zu DDR-Zeiten angeworben wurden, erhalten künftig ein generelles Bleiberecht in der Bundesrepublik. Die Regelung gilt für alle, die aufgrund von Regierungsabkommen vor dem 13. Juni 1990 in die DDR gekommen sind und sich seitdem rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Diesen überraschenden Beschluß faßte gestern die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren in Potsdam. Ein Bleiberecht erhält danach auch, wer arbeitslos ist oder Sozialhilfe bezieht. Wie der sächsische Innenminister Heinz Eggert erläuterte, sollen diejenigen Vertragsarbeiter, die aus Angst vor Abschiebung einen Asylantrag gestellt haben, „so behandelt werden, als hätten sie ihn nicht gestellt“. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor ergänzte, daß die ehemaligen VertragsarbeiterInnen „keinerlei Restriktionen auf dem Arbeitsmarkt unterliegen“. Die Regelung ist der Überzeugungsarbeit der Innenminister Sachsens und Brandenburgs zu verdanken. Von der Entscheidung sind rund 15.000 überwiegend vietnamesische VertragsarbeiterInnen betroffen, 80 Prozent von ihnen sind arbeitslos. 1994 laufen die letzten Verträge aus. win

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