: Quo vadis, Bundeswehr?
Während das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch über der Awacs-Entscheidung brütet, haben Verteidigungsminister Rühe und sein Generalinspekteur Naumann längst Fakten geschaffen. Im Frühjahr 1992 war erstmals – u.a. durch die taz – bekannt geworden, wie die Bundeswehr plant und wie sie ihre zukünftigen Einsätze begründen will. An allen parlamentarischen Instanzen vorbei verabschiedete Rühe im November 1992 Verteidigungspolitische Richtlinien, die den Auftrag der Bundeswehr neu definieren. Darin wird festgehalten: „Deutschland ist eine kontinentale Mittelmacht und exportabhängige Industrienation. Trotz prinzipieller Übereinstimmung werden sich die deutschen Interessen nicht in jedem Fall mit den Interessen der Verbündeten decken. Zu den vitalen Sicherheitsinteressen der deutschen Politik gehört deshalb auch die Aufrechterhaltung des freien Welthandels und ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung.“ Gerechtigkeit definieren die deutschen Sicherheitspolitiker natürlich selbst, und den ungehinderten Zugang zu Rohstoffen kann man natürlich nicht nur an der Elbe erkämpfen. JG/Foto: J.H. Darchinger
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