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Brüssel will die guten Namen besser schützen

■ EG-Kommission schlägt verschärfte Bestimmungen gegen Markenpiraterie vor

Brüssel (AFP) – Die EG-Kommission möchte den sogenannten Markenpiraten das Handwerk legen. In Zukunft solle es leichter möglich sein, nachgemachte Markenartikel schon an der Grenze zu beschlagnahmen, sagte die für Zoll- und Steuerfragen zuständige EG-Kommissarin Christiane Scrivener gestern in Brüssel. Die EG- Kommission schlägt eine Regelung vor, nach der sich die betroffenen Unternehmen künftig direkt an die Zollbehörden und nicht wie bislang an die Justizbehörden wenden können.

Die Zollbehörden sollen dann die Möglichkeit haben, mutmaßliche Schwindelwaren bis zu zehn Tage lang festzuhalten, so daß das betrogene Unternehmen ausreichend Zeit hat, gegen den Importeur vor Gericht zu gehen. Dabei kann dann auch die Vernichtung der illegalen Imitationen angeordnet werden. Heute müssen die Unternehmen zuerst bei den Justizbehörden eine Beschlagnahmung beantragen.

Ausdehnen will die EG-Kommission auch die Definition des Begriffs „Markenpiraterie“. Bislang ist nur die Imitation eines geschützten Markenzeichens strafbar. Die Kommission will darüber hinaus auch die Nachahmung der Logos von Firmen verbieten, also etwa der drei Streifen auf Adidas- Schuhen oder des Krokodils auf Lacoste-Hemden. Auch der Handel mit Geräten, die zur Nachahmung von Firmenzeichen verwendet werden, soll erfaßt werden.

Die europäische Industrie schätzt, daß der Handel mit kopierten Uhren, Kleidungsstücken und Elektrogeräten mittlerweile mehr als fünf Prozent des Welthandels ausmacht. Diesen Berechnungen zufolge war der durch Markenpiraterie entstandene Schaden im vergangenen Jahr EG- weit für den Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen verantwortlich. Nach Angaben von Kommissärin Scrivener kämpfen bislang nur drei EG-Staaten – Deutschland, Frankreich und Großbritannien – engagiert gegen Produktpiraterie. Die anderen EG-Staaten zeigten dagegen noch zu wenig Interesse an diesem Problem.

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