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Mord an einem Behinderten bleibt „ungesühnt“

■ Zwei Skinheads in Siegen freigesprochen

Siegen (AP) – Zwei wegen der Ermordung eines 55jährigen Behinderten angeklagte Skinheads hat das Landgericht Siegen am Feitag aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Dirk Batz, sagte in der Urteilsbegründung, die „fürchterliche Tat“ vom Dezember 1992 „bleibt ungesühnt, das ist schlimm“. Es blieben zwar Verdachtsmomente gegen die 17- und 21jährigen Angeklagten, aber der Mord könne ihnen nicht nachgewiesen werden. Die jungen Männer bleiben jedoch in Haft: Der jüngere wurde von der Kammer wegen mehrerer Raubüberfälle zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der ältere war wegen eines Angriffs auf einen Asylbewerber schon 1993 zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Beide Männer nahmen das Urteil ohne erkennbare Regungen auf. Sie gehörten zum Zeitpunkt des Mordes zur rechten Szene in Siegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 12. November 1992 den schwer Sehbehinderten auf „brutalste Art und Weise“ mit Stiefeln so zusammengetreten zu haben, daß der Mann noch in der Nähe des Tatortes auf den Stufen eines Einkaufszentrums verstarb. Für diese „menschenverachtende“ Tat hatte die Anklage neuneinhalb Jahre sowie acht Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Da es aber keine direkten Tatzeugen und keine „objektiven Spuren“ gegeben habe, hätten die jungen Männer freigesprochen werden müssen, sagte Richter Batz. „Im Strafverfahren geht es nun mal um die Täter und nicht um die Opfer.“

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