Wo waren die Richter?

■ SPD-Justizsenatorin und CDU-Innensenator geben sich für die Demonstration der FAP am 1. Mai wechselseitig die Schuld

Das von der Polizei beantragte, aber vom Verwaltungsgericht aufgehobene Demonstrationsverbot für die Anhänger der rechtsextremen FAP am 1. Mai beschäftigte gestern erneut die Parlamentarier. Die Frage, ob die Justiz oder die Polizei versagt hat, konnte jedoch weder im Rechts- noch im Innenausschuß geklärt werden. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) und Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) mit der Prüfung des Falls beauftragt.

Zur Erinnerung: Die Polizei hatte die für Sonntag, den 1. Mai, angemeldete FAP-Demo am Freitag, den 29. April, verboten. Die FAP hatte dagegen Widerspruch beim Verwaltungsgericht (VG) eingelegt, das am Samstag, den 30. April, befand, die Rechtsextremen dürften demonstrieren. Als die Polizei am späten Nachmittag desselben Tages beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen die VG Entscheidung einlegen wollte, war das OVG nicht erreichbar. Also konnte die FAP am 1. Mai marschieren.

Der Kritik der Polizei, das OVG sei nicht erreichbar gewesen, trat Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gestern erneut entgegen. Anders als beim VG gäbe es zwar beim OVG seit 19 Jahren keinen Wochenend-Bereitschaftsdienst mehr. Die Polizei hätte den VG- Richtern jedoch wie in der Vergangenheit üblich, am Samstag frühzeitig signalisieren können, daß sie Beschwerde gegen den Beschluß einzulegen gedenke. Dann hätte das VG das OVG zusammengetrommelt. Die Mitteilung, daß dem FAP-Widerspruch stattgegeben sei, sei der Polizei am Samstag um 15.52 Uhr zugefaxt worden. Die Polizei habe ihre Beschwerde jedoch erst um 19.29 Uhr zurückgefaxt. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Richter natürlich nicht mehr damit gerechnet, daß noch etwas kommt, und sich entfernt.

Innensenator Heckelmann verwies demgegenüber darauf, daß der Polizei-Justitiar dem VG seine Telefonnummer mit der Bitte um Nachricht bei einer Entscheidung hinterlassen habe. Statt eines Anrufs sei um 15.52 Uhr das Fax gekommen. Nach Prüfung des Sachverhalts habe der Beamte ab 17.50 Uhr versucht, mit dem OVG in Kontakt zu treten. Alle Mühe sei jedoch vergebens gewesen. plu