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Enttäuschte Hoffnungen?

■ GAL: Instrumente der Sozialen Erhaltungssatzung greifen nicht / Mehr Kontrolle bei Modernisierung und Instandsetzung gefordert Von S. Koch

Hoffnungen betrogen: Vor fünfzehn Monaten hat der Senat für das „Pilotprojekt“ Eimsbüttel die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung beschlossen. Doch die Instrumente gegen Mietpreistreiberei und Spekulation wurden nicht genutzt. Sagt die GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Susanne Uhl. Weder seien mietsteigernde Modernisierungen untersagt noch das städtische Vorkaufsrecht genutzt worden. Allein den Mieter-Protesten gegen den Verdrängungswettbewerb sei damit der Wind aus den Segeln genommen worden.

Umwandlungen, Wuchermieten, Spekulationsverkäufe – die Horrormeldungen für Eimsbüttler MieterInnen schienen sich vor anderthalb Jahren zu überschlagen. Der Senatsbeschluß, dort eine Soziale Erhaltungsverordnung zu erlassen, ließ viele aufatmen. Nach dieser Verordnung müssen alle Modernisierungsmaßnahen genehmigt werden. Schöpft das Bezirksamt darüber hinaus Verdacht, daß ein Gebäude aus Spekulationsinteressen verkauft werden soll, kann es von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Noch gilt in Eimsbüttel allerdings nur ein Aufstellungsbeschluß: Zur Vorbereitung der Erhaltungssatzung wurde bis März 1994 eine Erhebung über die Sozialstruktur durchgeführt. Aber auch schon in dieser Phase können die Instrumenete der Erhaltungssatzung angewendet werden.

Wurden sie aber nicht, klagt die GAL. „Wir wissen von vielen Baumaßnahmen, die zu erheblichen Mietsteigerungen geführt haben“, berichtet Uli Cremer, GAL-Bundestagskandidat aus Eimsbüttel. So seien Mietern in der Sillemstraße nach dem Einbau von Bädern, Isofenstern und neuen Heizungen Mieterhöhungen von 290 Mark aufgebrummt worden. Nur in einem einzigen Fall, so Cremer, sei ein Modernisierungsantrag zurückgestellt worden.

Wie es besser gemacht werden kann, führt nach Susanne Uhls Ansicht die Stadt Nürnberg vor: Dort müsse jede Modernisierung und Instandsetzung genehmigt werden, dabei werde auch nach geplanten Mieterhöhungen und der Zustimmung der Mieter gefragt. „Nur so ist Kontrolle wirklich möglich“, so Uhl. In Hamburg gebe es jedoch keine eindeutige Festlegung, was als unzumutbare Modernisierung zu gelten habe. Ein Indiz: Auch in der südlichen Neustadt und in Barmbek-Süd wurden trotz Aufstellungsbeschluß (gilt seit September –93) alle Anträge auf Modernisierung durchgewunken.

Zustimmen mochte die Stadtentwicklungsbehörde der GAL allerdings nur in einem Punkt: Um den Erfolg der Sozialen Erhaltensverordnung zu sichern, müsse die Öffentlichkeit verstärkt informiert werden. Die Satzung soll in Eimsbüttel voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. sako

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