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Abschiebeschutz für Vietnamesen aufgehoben

■ Bundesverwaltungsgericht sieht das „Bestrafungsrisiko“ für Rückkehrer falsch bewertet / Der Rechtsstatus von DDR-Vertragsarbeitern ist davon nicht berührt

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat am Dienstag einen bereits gewährten Abschiebeschutz für Vietnamesen aufgehoben. Der 9. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts setzte sich damit über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg hinweg. Das Urteil berührt allerdings nicht den Rechtsstatus von vietnamesischen Vertragsarbeitern in der früheren DDR.

Die Vorinstanz hatte vietnamesischen Vertragsarbeitern aus der früheren ČSFR und vietnamesischen Studenten, die sich in der Sowjetunion und der DDR aufgehalten hatten, ein vorläufiges Bleiberecht eingeräumt. Sie waren nach dem Mauerfall in die Bundesrepublik eingereist.

Die Richter in Baden-Württemberg hatten ihre Entscheidung damit begründet, daß den Ausländern nach ihrer Rückkehr nach Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen Republikflucht drohe. Vietnam steht bei Menschenrechtsorganisationen in Verdacht, alle Staatsangehörigen, die in der Wendezeit im Ostblock waren, als Republikflüchtlinge zu bestrafen, wenn diese nicht binnen eines bestimmten Zeitraums nach Vietnam zurückgekehrt sind. Die strafrechtliche Verfolgung sei auch nicht durch das deutsch-vietnamesische Rückführungsabkommen vom Juni 1992 ausgeschlossen. Die Richter der Vorinstanz hatten betont, daß die Bestrafung politischen Charakter habe. Dieser Ansicht folgten die Bundesrichter nicht. Sie kritisierten, daß das Urteil der Vorinstanz „bei der Beurteilung des Bestrafungsrisikos wesentliche Umstände übergangen hat“. So seien Auskünfte des Auswärtigen Amtes zur Lage in Vietnam nicht berücksichtigt worden. Dies müsse der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof nun nachholen.

Die vietnamesische Regierung weigert sich derzeit, überhaupt RückkehrerInnen aufzunehmen, woran faktisch die Abschiebung scheitert.

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