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Der Korpsgeist überhaupt

■ betr.: „Das Schweigen der schwar zen Schafe“, taz vom 14.9.1994

„Falscher“ Korpsgeist sei es, der in der Polizei Platz gegriffen und dazu geführt habe, daß polizeiliche Gesetzesbrecher von ihren KollegInnen geschützt werden. So der zurückgetretene HH-Innensenator.

Also muß es auch einen „richtigen“ Korpsgeist geben, oder? Genau das ist aber das Mißverständnis, in dem Polizei-„Solidarität“ auf Kosten betroffener BürgerInnen gedeiht.

Es ist nicht der „falsche“, sondern der Korpsgeist überhaupt, der in der Polizei dazu führt, daß die Grundrechte von BürgerInnen immer wieder außer Kraft gesetzt werden.

Und es ist nicht dieser polizeiliche „Übergriff“ das Problem, sondern der Polizeigriff selbst, der immer ein Eingriff in BürgerInnenrechte ist — was leider weder in der Polizei noch in der Gesellschaft insgesamt verstanden wird.

Erst wenn der Polizeigriff als nicht sonderlich wünschenswertes Übel begriffen ist, kann der Polizeiübergriff verschwinden. Sonst bleiben die Grenzen so fließend, daß Vergehen und Verbrechen von PolizistInnen im Dienst als dessen integraler Bestandteil gelten, der nach dem „falschen“ Korpsgeist schreit. Richard Kelber, Dortmund

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