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Im Detail noch viel zu schwammig

■ Behörden-Streit um die Erhaltenssatzung für Eimsbüttel Von Marco Carini

Was lange währt, wird deshalb nicht automatisch gut. Mit mehr als halbjähriger Verspätung schickte Stadtentwicklungssenator Thomas Mirow vor einigen Wochen seinen Entwurf für eine „Soziale Erhal-tensverordnung“ für Eimsbüttel und Hoheluft-West in die „behördeninterne Abstimmung“. Doch der Entwurf, mit dem die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum in den beiden Altbauvierteln ausgebremst werden soll, handelte sich gleich harsche Kritik vom Bezirksamt Eimsbüttel ein.

Das Konzept, kritisierte die Eimsbüttler Verwaltungszentrale, sei weder „in dem wünschenswerten Maße vollständig“ noch „hinreichend entscheidungsreif“.

Weil es „kein besseres Instrument“ gebe, die Umwandlung zu behindern, hatte die Mirow-Vorgängerin Traute Müller im März vergangenen Jahres die „Aufstellung einer Erhaltenssatzung“ in dem Gebiet zwischen Hoheluftchaussee und Kieler Straße initiiert.

Spätestens nach einem Jahr, so kündigte Müller damals an, werde diese Satzung zu Recht und Gesetz werden. Da in einem Erhaltenssatzungs-Gebiet Luxusmodernisierungen untersagt werden können und die Stadt ein Vorkaufsrecht besitzt, wenn Häuser den Besitzer wechseln sollen, hoffte die Senatorin mit der Verordnung professionelle Umwandlungsspekulanten abzuschrecken.

Anderthalb Jahre brauchten die behördlichen PlanerInnen – gebremst von Neuwahl und Füh-rungswechsel in der Behörde –, um die Idee in einen „Senatsentwurf“ zu gießen. Doch der noch „vertrauliche“ 30-Seiten-Entwurf ist für Jürgen Twisselmann vom MieterInnenverein „Mieter helfen Mietern“ nur „eine halbe Sache“.

Ob Modernisierungsverbot oder Vorkaufsrecht: „Wie das Bezirksamt in die Lage versetzt werden soll, diese Aufgaben zu erfüllen, dazu sagt die Stadtentwicklungsbehörde (Steb) sehr wenig“, klagt Twisselmann. Der Mieterjurist weiter: „Nicht die Satzung allein, sondern erst ein dazugehöriges gutes Vollzugskonzept kann etwas bewirken“.

Genau das kritisiert, verklausuliert im Behörden-Neusprech, auch der Bezirk Eimsbüttel. Unklar bleibe in der Steb-Vorlage vor allem, welche Modernisierungsanträge abgelehnt werden könnten, wann das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden soll und mit welchem Personal die auf den Bezirk zukommenden Zusatz-Aufgaben bewältigt werden sollen.

Auch spricht sich der Bezirk gegen einen begrenzten Finanz-Fonds für die mögliche Ausübung des Vorkaufsrechts aus: Seine Ausstattung würde „einen unmittelbaren Rückschluß auf die Ernsthaftigkeit zum Einsatz“ des Vorkaufsrechts zulassen. Wegen dieser Mängel solle die Steb doch bitte den Satzungsentwurf erst durch den Senat winken, wenn im Rahmen eines konkreten Vollzugskonzeptes alle offenen Fragen geklärt und alle Mängel beseitigt sind.

Bei aller Kritik begrüßt das Bezirksamt aber, daß die Steb endlich mit ihrem Konzept in die Puschen gekommen ist und die 47.000 in dem zukünftigen Erhaltenssatzungsgebiet lebenden Mieter bald besser vor Umwandlungsprofis geschützt sein dürften. Denn das tut not: Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres wurden bei den Hamburger Bezirksämtern für 2525 Wohnungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt, die eine notwendige Voraussetzung für eine Umwandlung darstellen. Die Angst der MieterInnen, zum Spielball von Spekulationsinteressen zu werden, ist deshalb weiter ungebrochen.

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