: Ein Lottogewinner ist eine Person des öffentlichen Lebens
Der Boulevardpresse ist nun doch erlaubt, den Namen des Rekordgewinners im britischen Lotto zu veröffentlichen. Der noch anonyme Gewinner hatte am Samstag mit umgerechnet knapp 44 Millionen Mark den großen Lottoerfolg aller Zeiten in Großbritannien erzielt. In einer Eilentscheidung, die auf Antrag der Lotterie-Gesellschaft erging, untersagte das Hohe Gericht in London am Dienstag abend zunächst der Presse die Veröffentlichung der Identität des neuen Multimillionärs. Fünf Massenblätter legten jedoch Berufung ein und hatten gestern Erfolg. Das Hohe Gericht revidierte sein eigenes Urteil und erkannte, der Lottogewinner sei bereits eine Person des öffentlichen Lebens. Die Anwälte der fünf Blätter deuteten unterdessen an, daß die Zeitungen trotz des Erfolges den Namen des Lottogewinners nicht publizieren wollten, um dessen Wunsch nach Anonymität zu respektieren. Wer's glaubt...Foto: W. Borrs
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen