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Ein Lottogewinner ist eine Person des öffentlichen Lebens

Der Boulevardpresse ist nun doch erlaubt, den Namen des Rekordgewinners im britischen Lotto zu veröffentlichen. Der noch anonyme Gewinner hatte am Samstag mit umgerechnet knapp 44 Millionen Mark den großen Lottoerfolg aller Zeiten in Großbritannien erzielt. In einer Eilentscheidung, die auf Antrag der Lotterie-Gesellschaft erging, untersagte das Hohe Gericht in London am Dienstag abend zunächst der Presse die Veröffentlichung der Identität des neuen Multimillionärs. Fünf Massenblätter legten jedoch Berufung ein und hatten gestern Erfolg. Das Hohe Gericht revidierte sein eigenes Urteil und erkannte, der Lottogewinner sei bereits eine Person des öffentlichen Lebens. Die Anwälte der fünf Blätter deuteten unterdessen an, daß die Zeitungen trotz des Erfolges den Namen des Lottogewinners nicht publizieren wollten, um dessen Wunsch nach Anonymität zu respektieren. Wer's glaubt...Foto: W. Borrs

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