Über Dichtung und Verdichtung

■ Eine Anfrage, mehrere Nachfragen, ein fragwürdiges Ergebnis

„Betr.: Verdichtung von Abfall in Abfallbehältern“ hat der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Peter Kämmerer eine Kleine Anfrage an den Hamburger Senat überschrieben, die Fragen über Fragen aufwirft. „In § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (AbfBenVO)“, so der Wortlaut der Anfrage, „heißt es 'Die Abfälle sind so in den Abfallbehälter einzubringen, daß das Leeren nicht erschwert oder verhindert wird. Das Feststampfen ... des Abfalls ist unzulässig'. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Was beabsichtigt der Senat dagegen zu unternehmen, daß die Firma Deiss mit der unten abgebildeten Werbung für ihre Müll-Containerpresse Hamburger Haushalte zum Verstoß gegen die AbfBenVO auffordert?".

Nämliche Anzeige, so Kämmerer, sei ihm in der Ausgabe 12/94 der „Hamburger Wirtschaft“, Zeitschrift der Handelskammer Hamburg, sauer aufgestoßen. Das Ergebnis der taz-Nachfrage ergibt jedoch: In jener Ausgabe ist jene Anzeige nicht drin. Also Anruf bei der Handelskammer. Auskunft: Die Anzeige sei vor etwa eineinhalb Jahren letztmalig erschienen. Was hat Herr Kämmerer da bloß gesehen, fragen wir uns. Anruf bei ihm: Jaja, da sei ein Fehler passiert, es handele sich um die Ausgabe 11/94. Aha. Ob er da sicher sei? Ja, das sei er. Nochmal Handelskammer angerufen: Ob dort vielleicht ein Versehen...? Die Mitarbeiterin durchwühlt die Unterlagen: Nein. März 1993, danach nie wieder. Wir blättern durch die Ausgabe 3/93: Da ist die fragliche Anzeige gar nicht drin, sondern eine andere der Firma Deiss.Also Anruf bei der Firma: Nach zehn Sekunden in der Warteschleife zwischen Telefonzentrale und Geschäftsführung die Auskunft: „Die taz kommt leider nicht in Frage“. Ach so.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Was beabsichtigt der Senat zur Klärung des Sachverhaltes zu unternehmen? smv