: Sondergenehmigung für Pkw
Die Senatsverkehrsverwaltung hat gestern darauf verwiesen, daß Anwohner des Innenstadtbereiches nur dann Sondergenehmigungen für nichtschadstoffarme Pkws erhalten, wenn diese vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen sind. Nach einem Senatsbeschluß wird am 1. Juli 1998 das Gebiet des inneren S-Bahn- und Autobahnringes für Pkw, die nicht schadstoffarm sind, gesperrt. Die Senatsverwaltung empfiehlt den Anwohnern, beim Erwerb eines gebrauchten Pkws nach dem 31. Dezember 1994 darauf zu achten, daß dieser schadstoffarm ist. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug über einen Dreiwegekatalysator verfügen oder als Dieselfahrzeug der deutschen Norm oder der US-Norm entsprechen muß.ADN
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen