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Sondergenehmigung für Pkw

Die Senatsverkehrsverwaltung hat gestern darauf verwiesen, daß Anwohner des Innenstadtbereiches nur dann Sondergenehmigungen für nichtschadstoffarme Pkws erhalten, wenn diese vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen sind. Nach einem Senatsbeschluß wird am 1. Juli 1998 das Gebiet des inneren S-Bahn- und Autobahnringes für Pkw, die nicht schadstoffarm sind, gesperrt. Die Senatsverwaltung empfiehlt den Anwohnern, beim Erwerb eines gebrauchten Pkws nach dem 31. Dezember 1994 darauf zu achten, daß dieser schadstoffarm ist. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug über einen Dreiwegekatalysator verfügen oder als Dieselfahrzeug der deutschen Norm oder der US-Norm entsprechen muß.ADN

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