: Wackersdorf und kein Ende
■ Fünfeinhalb Jahre nach dem Baustopp wurde Gegnerin der WAA verhaftet / Sie hatte Zahlung des Bußgeldes verweigert
Nürnberg (taz) – Fünfeinhalb Jahre nach dem Baustopp für die atomare Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Wackersdorf ist die WAA-Gegnerin Luise Nomayo am Mittwoch inhaftiert worden. Die oberpfälzische Kreisrätin von Bündnis 90/Die Grünen war wegen einer vorsätzlichen gemeinschaftlichen Nötigung, begangen im Herbst 1987, zu einer Geldstrafe von 600 Mark oder ersatzweise 15 Tagen Haft verurteilt worden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen bestand der Bundesgerichtshof (BGH) auf einer Ahndung der „Frühstücksblockade“ im Taxöldener Forst als vollendete Nötigung. Mehrere Haftantrittstermine hatte Luise Nomayo verstreichen lassen. Vorgestern stand nun die Polizei vor ihrer Tür und verbrachte sie nach Regensburg in die Justizvollzugsanstalt.
Für den Morgen des 5. Oktober 1987 hatten Mitglieder der „Gewaltfreien Aktion Sandkörner“ zum „Widerstandsfrühstück“ auf der Zufahrtsstraße zum WAA- Baugelände beim TorI aufgerufen. Schon im Vorfeld der „Herbstaktionen gegen die WAA“ 1987 heizten die bayrischen Sicherheitsbehörden das Klima auf. Aktionen der Roten Armee Fraktion (RAF) seien „in und um Wackersdorf“ nicht auszuschließen, vermeldete das Landeskriminalamt. 5.000 Polizeibeamte aus der ganzen Republik wurden in Wackersdorf zusammengezogen.
Auch an diesem Morgen, als Luise Nomayo mit etwa 20 anderen WAA-GegnerInnen um 6.15 Uhr Tische und Stühle auf der Straße aufstellte, waren bereits mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Sie hielten den Baustellenverkehr weit vor dem Tor auf, verhafteten 19 DemonstrantInnen und räumten die Frühstückstafel ab. Nach knapp einer Stunden floß der Verkehr wieder. Während das Schwandorfer Amtsgericht und das Bayerische Oberste Landesgericht die Aktion lediglich als versuchte Nötigung werteten, verlangte der BGH im Juni 1991, genau zwei Jahre nach dem endgültigen Aus der WAA, eine Verurteilung wegen vollendeter Nötigung.
Eine Amnestie für WAA-GegnerInnen lehnte die bayerische Staatsregierung in der Folgezeit mehrfach vehement ab, die Prozeßlawine ging weiter. Insgesamt 3.400 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Unterm Strich blieben etwa 500 rechtskräftige Freiheits- und Geldstrafen übrig. Darunter auch Luise Nomayo.
Seit über acht Jahren beschäftigte ihr Fall die Justizbehörden. Jetzt schlugen sie zu, um das letzte noch anhängige Verfahren vom Tisch zu bekommen. Die Grünen im Landtag reagierten auf die Inhaftierung empört. Die Maßnahme sei „völlig unverhältnismäßig“. Bernd Siegler
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