: Rassismus angezeigt
■ Afro-Deutsche wirft Davidswachen-Beamten Strafvereitelung im Amt vor
Die Afro-Deutsche Rose E. wollte eigentlich nur Anzeige gegen die rassistischen Einlaßmethoden der Kiez-Disco „After Shave“ erstatten. Doch der diensthabende Polizeibeamte B. weigerte sich, die Anzeige aufzunehmen, weil seiner Ansicht nach keine Straftat vorliege. Statt dessen erteilte er der jungen Frau und ihren Begleitern, die auf ihrem Anliegen beharrten, Hausverbot (taz berichtete).
Jetzt will Rose E. mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes Mahmut Erdem juristisch gegen den unwilligen Polizisten vorgehen. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt. Der Rechtsanwalt beantragte bei der Staatsanwaltschaft, als Nebenkläger zugelassen zu werden, wenn ein Strafverfahren eröffnet wird.
Ob es jedoch überhaupt dazu kommt, ist noch nicht klar. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob es überhaupt ein Ermittlungsverfahren geben wird, so deren Sprecher Rüdiger Bagger gestern. Denn nach Darstellung des beschuldigten Beamten hat sich in jener Freitagnacht des 13. Oktobers 1995 alles ganz anders abgespielt. Die Frauen hätten erwartet, daß „die Polizei ihren Begleitern Zutritt zum Lokal ermöglichte“, berichtet der Senat auf eine Kleine Anfrage der GAL. Der Polizist behauptet verstanden zu haben, die beiden schwarzen Begleiter von Rose E. wären in eine Schlägerei verwickelt gewesen und würden deshalb nicht reingelassen. Davon war nach Rose E.s Schilderung aber nie die Rede. „Die Aufnahme einer Strafanzeige wurde zu keinem Zeitpunkt gefordert“, so der Senat. Das Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) habe den Sachverhalt überprüft und „keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verfahren erkennen können“.
Rechtsanwalt Erdem argumentiert, daß die Polizei in jedem Fall eine Anzeige hätte aufnehmen müssen. Der Staatsanwaltschaft, und nicht den Polizisten, obliegt es zu beurteilen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Wenn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, will Erdem eine Privatklage anstrengen. Silke Mertins
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