: Das Diätenkarussell dreht sich weiter
Bonn (afp) — Die Abgeordnetendiäten sollen nach einer neuen Grundsatzeinigung im Bundestag langsamer als ursprünglich geplant steigen. In Bonner Parlamentskreisen hieß es gestern nach einer Sitzung der Rechtsstellungskommission des Bundestags, auch die im Oktober gescheiterte und damals heftig kritisierte Grundgesetzänderung zur Neuordnung der Diäten sei vom Tisch. Der Bundesrat hatte die Verfassungsänderung damals abgelehnt und das Vorhaben damit platzen lassen. Die neu ausgehandelten Erhöhungsschritte sollen rückwirkend zum 1. Oktober 1995 beginnen. Nach dem neuen Modell werden die Diäten im ersten Schritt von derzeit 10.366 Mark auf 11.300 Mark angehoben. In drei weiteren Schritten steigen die Politikerbezüge bis zum 1. Januar 1998 auf knapp unter 12.900 Mark.
Mit diesen geplanten Erhöhungen würde das im ersten Modell angepeilte Niveau der Richterbezüge in Höhe von derzeit 14.172 Mark nicht mehr bis 1998 erreicht, sondern erst in der nächsten Legislaturperiode, die bis zum Jahr 2002 reicht. Unklar blieb zunächst, ob die ursprünglich vorgesehene Koppelung der Abgeordnetenbezüge an die Gehälter der höchsten Bundesrichter überhaupt aufrecht erhalten oder durch ein anderes Berechnungsmodell ersetzt werden soll. In Parlamentskreisen hieß es weiter, die Regelungen zum Übergangsgeld und zur Altersversorgung der Abgeordneten seien aus dem Oktober-Modell übernommen worden. Das Übergangsgeld für aus dem Bundestag ausscheidende Abgeordnete soll demnach auf 18 Monate statt wie bisher auf drei Jahre befristet werden. Vom vierten Monat an sollen alle sonstigen Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Für die Altersentschädigung wird ein Satz von drei Prozent der geltenden Diäten für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit festgesetzt. Höchstsatz für die Altersbezüge sind 69 Prozent der Diäten statt wie bisher 75 Prozent.
Foto: Fahrbereitschaft des
Bundestages/Bonn-Sequenz
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