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Schutz auch für Nicht-Ehe

■ Peschel-Gutzeit will Anerkennung

Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) hält einen Schutz auch nichtehelicher Lebensgemeinschaften für erforderlich. „Die Rechtsordnung hat nicht das Recht, die Augen vor millionenfach gelebter Gemeinschaft zu verschließen“, sagte die Senatorin. Während Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehen, werden nichteheliche Lebensgemeinschaften rechtlich nicht anerkannt. Die Zahl nichtehelicher Gemeinschaften hat sich in den vergangenen 20 Jahren auf etwa 1,5 Millionen verzehnfacht. Peschel-Gutzeit sagte, sie setze sich dafür ein, daß solche auf Dauer angelegten Bindungen jedoch „auch einen gewissen verfassungsrechtlichen Schutz und verfassungsrechtliche Achtung erhalten“. Die Justizsenatorin wies darauf hin, daß in der neuen Berliner Verfassung festgeschrieben wurde: „Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung.“ Einen Weg zur Verbesserung der Situation von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sieht die Senatorin in einer Registrierung auf Dauer angelegter Partnerschaften. Solchen Gemeinschaften sollten dann auch besondere Rechte wie ein den Partner betreffendes Aussageverweigerungsrecht, ein ärztliches Auskunftsrecht bei Krankheit des Partners sowie bei dessen Tod der Eintritt in den Mietvertrag ermöglicht werden. ADN

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