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Doch keine Scheinhinrichtung?

Die Ermittlungen wegen der angeblichen „Scheinhinrichtung“ des Ghanaers Joel Boateng durch Hamburger Polizisten sollen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Es gebe „keine stichhaltigen Beweise für die Behauptung Boatengs, Opfer einer 'Scheinhinrichtung' durch Polizeibeamte geworden zu sein“, wußte am Sonnabend das Hamburger Abendblatt zu vermelden.

Boateng hatte im vergangenen Jahr erklärt, zwei Beamte der Polizeiwache 11 (Kirchenallee) hätten ihn im Freihafen erst sexuell mißhandelt, dann eine nicht geladene Pistole an seine Schläfe gesetzt und abgedrückt. Während Boateng in ersten Vernehmungen vor der Staatsanwaltschaft die Zeit vom 24. Februar bis zum 8. März 1995 genannt hatte, teilte sein Anwalt Johannes Santen später mit, die angebliche Scheinhinrichtung habe am 29. März vergangenen Jahres stattgefunden. Für Santen käme eine Verfahrenseinstellung nicht überraschend. Schon Anfang April hatte der Jurist prognostiziert: „Es wird nie zu einer Anklage kommen“. Das liege jedoch nicht daran, daß Boatengs Vorwürfe frei erfunden seien, sondern daran, daß Staatsanwaltschaft und Polizei „mit immer neuen Tricks“ versuchten, die Glaubwürdigkeit des Ghanaers zu erschüttern. mac

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