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Europäischer Gerichtshof gibt Major Nachhilfe

■ Urteil: Maßnahmen auf eigene Faust sind rechtswidrig. Blockadepolitik geht weiter

Brüssel (taz) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat John Major Nachhilfeunterricht erteilt. EU-Mitgliedstaaten dürfen keine einseitigen Maßnahmen ergreifen, um einer möglichen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch andere Mitgliedstaaten entgegenzutreten, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Luxemburger Gerichts.

Die Entscheidung betrifft zwar nicht die BSE-Krise, paßt aber inhaltlich wie die Faust aufs Auge. Verurteilt wurde gestern übrigens – wen wundert's – Großbritannien.

Dem Urteil lag folgender Vorfall zugrunde: Ein nordirischer Schafzüchter wollte lebende Tiere nach Spanien exportieren, um sie dort schlachten zu lassen. Die britische Regierung untersagte jedoch die Ausfuhr mit der Begründung, in spanischen Schlachthöfen werde das Tierschutzrecht der EU nicht richtig angewandt. Hiergegen klagte der nordirische Schafzüchter vor dem EuGH und bekam gestern sogar Schadenersatz zugesprochen. Der britischen Regierung wird in dem Urteil eindeutig erklärt, daß sie nicht einfach auf eigene Faust Maßnahmen ergreifen könne, wenn sie glaube, daß andere EU-Staaten sich rechtswidrig verhalten.

Die Briten ließen sich durch dieses Urteil allerdings nicht von ihrer Blockadepolitik gegen die EU abbringen. Gestern hatten sie erstmals Gelegenheit, einen Ministerrat zu obstruieren. Sie stimmten gegen ein Katastrophenschutzprogramm, das sie ohnehin schon immer abgelehnt hatten. Da auch die Niederländer das Programm blockierten, blieb ihr Veto auch in der Wirkung symbolisch. Christian Rath

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