Leeres Gewäsch

Die Innenverwaltung ist stets ein verläßlicher Partner, wenn es darum geht, ausländische Straftäter abzuschieben, um der Organisierten Kriminalität Herr zu werden. Daß sie dabei manchmal über das Ziel hinausschießt, ist auch bekannt. Doch geht es um wichtige Zeuginnen in Verfahren wegen Menschenhandels, der bekanntermaßen auch zur Organisierten Kriminalität zählt, konterkariert die Behörde ihre eigene Arbeit.

Statt wie von der Fachkommission „Frauenhandel“ gefordert, selbst zum Telefonhörer zu greifen und bei den Ermittlungsbehörden nachzufragen, ob eine Frau, die abgeschoben werden soll, als Zeugin in einem Verfahren gegen Menschenhändler gebraucht wird, verläßt sie sich blind auf die Ermittlungsbehörden – trotz gegenteiliger Erfahrungen. Die Argumentation, daß der Aufwand zu groß sei, steht im krassen Gegensatz zu den meist sinnlosen Bemühungen, bereits abgeschobene oder freiwillig ausgereiste Frauen zu einer Rückkehr zu bewegen. Welche Frau kehrt schon in das Land zurück, wo sie zur Prostitution gezwungen wurde und wo sie nach dem Verfahren ungeschützt ihren Peinigern ausgesetzt ist. Da erscheint selbst die an sich begrüßenswerte Anweisung an die Ausländerbehörde, eine Duldung telefonisch zu erteilen, wie leeres Gewäsch. Einzige Nutznießer sind die Menschenhändler, die sich immer noch in der Sicherheit wiegen können, daß ihnen eine bis zu zehnjährige Haftstrafe erspart bleibt. Barbara Bollwahn