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Um die rechte Antwort verlegen

Senat verweigert Auskünfte über rechtsextreme Burschenschaften  ■ Von Elke Spanner

Antwort: Keine. Das Wohl des Staates steht auf dem Spiel. Nicht etwa durch rechtsextremistische Tendenzen in Hamburger Burschenschaften, durch die Mitgliedschaft führender Neonazi-Funktionäre in den Studentenbünden oder durch Veranstaltungen, bei denen die „Burschen“, „Füchse“ und „alten Herren“ auch schon mal aus dem Nationalsozialismus überlieferte Lieder singen. Das Durchdringen dieser rechten Machenschaften in die Öffentlichkeit ist es offenbar, was die Stützen der Verfassung zum Wackeln bringt. Deshalb bleibt eine Kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Anna Bruns an den Hamburger Senat über rechtsextremistische Aktivitäten der Burschenschaft „Germania“ nahezu komplett unbeantwortet – abgebügelt mit dem Verweis auf Staatswohl und Verfassungsschutz.

Im Haus der „Germania“ in der Winterhuder Sierichstraße, so erklärt Anna Bruns den Grund ihres Wissensdurstes, sollen rechtsextremistische Aufmärsche vorbereitet, Liederabende mit nationalsozialistischem Liedgut abgehalten und Wehrsportübungen vermittelt worden sein. Darüber hinaus hätten sich dem Studentenbund der „Deutsche Freundeskreis (DFK)“ und deren militärischer Ableger „Komitee für freiwillige Reservistenarbeit-Nord (KON)“ angeschlossen. Auch ein Lesezirkel der Neonazi-Postille „Junge Freiheit“ habe sich aus Mitgliedern Hamburger Burschenschaften gegründet. Diesem sogenannten „Hamburger Kreis“ bescheinigte der Verfassungsschutz in seinem neuesten Bericht eine „völkisch-national-revolutionäre“ Ideologie.

Grund genug für GALierin Bruns, beim Senat um weitere Informationen anzuklopfen. Welche rechtsextremistischen Tendenzen der „Germania“ ihm überhaupt bekannt seien, wollte sie zum Einstieg vorsichtig erfragen. Antwort: Keine. Das Staatswohl stehe einer Auskunft entgegen, ebenso wie der Antwort auf die Frage, welche Erkenntnisse über den „Deutschen Freundeskreis“ vorlägen. Auch über den „Hamburger Kreis“ dürfe sie deswegen nichts erfahren. Ob der Senat denn wenigstens Erkenntnisse habe über rechtsextreme Bestrebungen der Hamburger Burschenschaften „Hansea“, der „Germania Königsberg“, „Askania“, „Teutonia Hamburgia“, „Corps Irminsul“ und der „Landsmannschaft Mecklenburgia Rostock“? Antwort: Keine.

Auch über die in Burschenschaften organisierten Funktionäre rechtsextremistischer Gruppierungen sollte Bruns auf diesem Wege nichts erfahren dürfen. Ihr sei bekannt, daß der ehemalige Hamburger Vorsitzende der inzwischen verbotenen FAP, André Goertz, in der „Germania“ mitmische. Dem Senat auch? Und wie stehe es mit dem Mitarbeiter im „Deutschen Rechtsbüro“ des Neonazi-Anwaltes Jürgen Rieger und mit dem Präsidenten der deutschen Sektion des neu-rechten Netzwerkes „europäische Synergien“? Antwort: Keine.

Und warum nicht, wäre im Verfassungsschutzgesetz nachzulesen.

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